Eltern(mit)arbeit

   
Elternmitbestimmung

Elternvertretung

Zu Beginn des Kindergartenjahres wählen die Eltern jeder Gruppe zwei Eltern-vertreterlnnen und eine/n Stellvertreter/in. Die Elternvertreter aller Gruppen bestimmen aus ihrer Mitte die
1. Vorsitzende/r und eine/n Stellvertreter/in
2 Mitglieder für den Kindergartenausschuss
2 Mitglieder für die GEV = Gesamtelternvertretung

2 Mitglieder für die SEV = Stadtelternvertretung.
Die Sitzungen aller Gremien finden in vierwöchentlichem Rhythmus statt.

In den Sitzungen der Elternvertretung wird über organisatorische, inhaltliche, pädagogische und strukturelle Fragen gesprochen. Gegenseitig werden Wünsche, Anregungen und Kritik aufgenommen und bearbeitet. Wir bereiten gemeinsam Feste und besondere Aktivitäten vor und führen sie durch.

Elternvertreter können an Dienstbesprechungen, Studientagen und an Vorbereitungszeiten der einzelnen Gruppen teilnehmen. Die Form der Elternmitbestimmung ist im Nds. KitaG geregelt.

Der Kindergartenausschuss ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kindertagesstättenträger. Er bereitet Empfehlungen zur Beschlussfassung für den Kirchenvorstand vor. Die Empfehlungen werden dort beraten und beschlossen.

   
Elternarbeit

Zum Wohl der Kinder wünschen wir uns eine aktive Zusammenarbeit mit Ihnen. So können wir voneinander und miteinander lernen.

Verschiedene Formen der Elternarbeit werden angeboten:

Gesamtelternabende
gruppenübergreifend zu besonderen Anlässen und Themenschwerpunkten

Gruppenelternabende
für Organisation, Planung und Information aus dem Gruppengeschehen

Eltern-Kind-Aktionen
mit gemeinsamen Aktivitäten

Hospitation
für Einblick in den Gruppenalltag

Einzelgespräche
zum Entwicklungsstand des Kindes, werden regelmäßig und nach Absprache in den Gruppen angeboten

„Tür- und Angel“-Gespräche
um kurz Informationen untereinander auszutauschen